ACHTUNG!!!: Aktuell sind zwar viele der Regeln nicht mehr in Kraft, um aber die Sternsingeraktion bei einer Verschärfung trotzdem durchführen zu können, stimmen Sie den folgenden Regeln präventiv zu. Die konkreten Maßnahmen werden dann bei Teilnahme und kurz vor der Aktion per Mail verschickt.
Durch die Anmeldung zur Sternsingeraktion stimme ich folgenden Dingen zu:
Mir ist bekannt, dass mein Kind zur Teilnahme an der Sternsingeraktion nicht akut erkrankt sein und keine Symptome von Covid-19 aufweisen darf. Ich versichere, dass die notwendigen Quarantäne-Vorschriften (insbesondere nach Einreise aus dem Ausland oder nach Kontakt zu einer infizierten Person) eingehalten werden.
Mein Kind führt jederzeit einen Mund-Nasen-Schutz mit sich.
Ich stimme zu, dass mein Kind am Tag der Aktion vor Ort getestet wird oder werden kann, unabhängig wie der sonstige 3G Status aussieht. Ein entsprechender Nachweis ist aber trotzdem dabei zu haben.
Ich bestätige, dass meinem Kind die geltenden Grundregeln des Abstandsgebotes und der Hygienevorschriften bekannt sind. Das bedeutet:
- Sternsinger und Begleiter halten zu weitere Personen das vor Ort geltende Abstandsgebot ein.
- Verzicht auf Körperkontakt wie Umarmungen und Händeschütteln
- Einhalten der Husten- und Niesetikette
- Gründliche Handhygiene – unterwegs mit Hilfe alkoholischer Händedesinfektionsmittel
- Tragen einer Mund-Nasen Bedeckung an der Haustür sowie in allen Situationen, in denen das Einhalten eines Mindestabstands nicht möglich ist.
- Singen mit Alltagsmaske, falls der gebotene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
Mir ist bekannt, dass ich kontaktiert werde um mein Kind abzuholen, falls es während der Veranstaltung Krankheitssymptome entwickelt oder sich nicht an die vereinbarten Abstands- und Hygienevorschriften hält.
Ferner ist mir bekannt, dass mein Kind mit Namen und unseren Kontaktdaten gem. § 6 Abs. 1 lit.g KDG in Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung des Bundeslandes Baden-Württemberg auf einer Teilnehmerliste erfasst wird, um im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus die möglichen Kontakte dokumentieren zu können. Diese Daten dienen ausschließlich den zuständigen Behörden im Bedarfsfall der Kontaktpersonennachverfolgung. Sie werden vier Wochen in einem verschlossenen Umschlag aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Folgendes Hygienekonzept wurde letztes Jahr eingehalten. Bei einer Verschärfung behalten wir uns vor dies ganz oder teilweise wieder einzusetzen.